AGB´s - Autogas, Berlin, LPG, Gasumrüstung, Umrüstungen, typenoffene Reparatur







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1. Haftung

    Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz. Eine Haftung des Auftragnehmers für Transport- und Versandschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet der Auftragnehmer nicht dafür, dass Schäden bei der Installation der LPG-Gasanlagen entstehen, die nicht vom ihm durchgeführt wurden. Der Auftragnehmer haftet nur dafür, dass der LPG-Gaseinbau- und -umrüstsatz, oder andere elektronische Bauteile bei der Abnahme des umgerüsteten Fahrzeuges funktionstüchtig sind. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung eines Gaseinbau- und -umrüstsatzes oder die Leistung erhöhende elektronische Bauteile zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führen und daher das KFZ nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf (gegen Aufpreis kann die Änderung im Kfz-Brief eingetragen werden), sofern nicht das Fahrzeug im Sinne der StVZO abgenommen wurde. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die ohne gesetzliche Abnahme im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn der Gaseinbau- und -umrüstsatz oder andere elektronische Bauteile zur Leistungsveränderungen am/im Fahrzeug verbaut wurde. Ebenso haftet der Verkäufer bei fehlender Abnahme nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden am Motor bzw. gesamten Fahrzeug, die aufgrund des Gaseinbau- und -umrüstsatzes oder anderer elektronischer Bauteile entstehen können. Etwaige Ansprüche des Auftragnehmers aus positiver Vertragsverletzung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz seitens des Auftraggebers nachzuweisen ist.



2. Leistungsmessung:

    Es wird ausdrücklich keine Garantie bzw. Haftung für Fahrzeugschäden während bzw. nach einer Leistungsmessung übernommen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fahrzeuge, die sich nicht in einem technisch einwandfreien Zustand befinden (scheckheftgepflegt), sofern die Parteien nicht etwas anders schriftlich vereinbaren.


3. Gewährleistung

    Die Gewährleistung auf die gelieferte Software und Hardware beträgt 12 Monate, ab dem Zeitpunkt des Einbaus durch den Auftragnehmer. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Gaseinbau- und -umrüstsatzes die vom ursprünglichem Hersteller gewährte Werksgarantie entfällt, übernimmt der Auftragnehmer seinerseits die vorgenannte Garantie nicht (eine Motorgarantie kann jedoch gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden). Der Gaseinbau und Umrüstsatz wird bei Abnahme von dem Auftragnehmer mit einer Plombe versiegelt. Wird durch den Auftraggeber oder einen Dritten das Sie-gel/die Plombe zerstört oder beschädigt, ist die Gewährleistung des Auftragnehmers grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Fehlern des Gaseinbau- und -umrüstsatzes sind diese Fehler zu beschreiben, und dem Auftragnehmer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Die Software des Auftragnehmers darf auch nicht geändert werden. Die Änderung der Software oder einen Eingriff in die Motorsteuerung/-elektronik durch den Auftraggeber führt grundsätzlich zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche. Für eine Rückrüstung des Fahrzeugs in den Originalzustand wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,-- € berechnet.


4. Salvatorische Klausel

    Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.


5. Schriftform

    Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.





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